Verkaufs- und Lieferbedingungen

AluSteel A/S
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1 Grundlage des Vertrags

1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen (“Bedingungen”) gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen von Produkten und damit zusammenhängenden Dienstleistungen der AluSteel A/S (“AluSteel”) an Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Die Bedingungen bilden zusammen mit den Angeboten und Auftragsbestätigungen der AluSteel die gesamte Vertragsgrundlage für die Angebote, Verkäufe und Lieferungen von Produkten und damit zusammenhängenden Dienstleistungen der AluSteel an Kunden (“Vertragsgrundlage”). Die auf Bestellungen aufgedruckten oder anderweitig der AluSteel mitgeteilten Einkaufsbedingungen des Kunden sind nicht Bestandteil der Vertragsgrundlage.
1.3 Änderungen und Ergänzungen der Vertragsgrundlagen sind nur wirksam, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart werden.

2 Verkaufsmaterial, Preislisten usw.

2.1 Die in den allgemeinen Verkaufsunterlagen von AluSteel enthaltenen Informationen und Angaben, darunter Zeichnungen, Beschreibungen, technische Unterlagen, Preislisten und dergleichen, sind keinesfalls als direkte oder indirekte Garantien auszulegen und sind nur insoweit verbindlich, als sich ein schriftlicher Vertrag auf diese Informationen und Angaben bezieht. Alle Angaben zu den technischen Daten, Abmessungen, Kapazitäten, Preisen und sonstigen Daten der Produkte sind nur insoweit verbindlich, als sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich wiedergegeben sind.

3 Produkte und zugehörige Dienstleistungen

3.1 Produkte, die AluSteel verkauft und an den Kunden liefert, sind neu und entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung dem dänischen Recht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bestellte Dienstleistung den Bedürfnissen des Kunden gerecht wird. Hat der Kunde keine Norm angegeben oder die vom Produkt zu erfüllenden Bedingungen, einschließlich der erforderlichen statischen Berechnungen, spezifiziert, liefert AluSteel ein Produkt von üblicher guter Qualität in Bezug auf Material und Ausführung gemäß den Normen von AluSteel. Die Produkte von AluSteel enthalten nur das, was in der Auftragsbestätigung angegeben ist.
3.2 Damit verbundene Dienstleistungen, die AluSteel dem Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Produkten verkauft und erbringt, werden fachmännisch ausgeführt und entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung dem dänischen Recht. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt und dass ein ungehinderter Zugang zur Aufgabe besteht.

4 4 Preis und Zahlung

4.1.1 Preis

Alle Preise werden in der Auftragsbestätigung von AluSteel in Dänischen Kronen (DKK) ohne Mehrwertsteuer angegeben, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Alle Preise verstehen sich ausschließlich öffentlicher Abgaben jeglicher Art, Verpackung und Transport. Die Preise in den Preislisten sind unverbindlich und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Für Bestellungen kann eine Bearbeitungsgebühr anfallen. Die Preise werden jährlich angepasst.

4.1.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle anfallenden Steuern und Abgaben zu melden und zu zahlen.
4.1.3 Wenn vereinbart wurde, dass der Handel in einer anderen Währung als Dänische Kronen (DKK) abgewickelt wird, behält sich AluSteel das Recht vor, Preisänderungen infolge einer Änderung der Wechselkurse vom Zeitpunkt des Angebots bis zur Zahlung vorzunehmen.

4.2 Bezahlung

4.2.1 Alle Rechnungen für Produkte und damit zusammenhängende Dienstleistungen sind netto in bar in Dänischen Kronen (DKK) zu bezahlen, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
4.2.2 Der Kunde ist für die Zahlung seiner Bankgebühren und Überweisungsgebühren selbst verantwortlich.
4.2.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit dem Kaufpreis zu verrechnen, es sei denn, AluSteel hat einer solchen Verrechnung schriftlich zugestimmt.
4.2.4 AluSteel ist berechtigt, als Bedingung für die Ausführung des Auftrags eine Sicherheit in Form einer Bankgarantie, einer Vorauszahlung oder einer Anzahlung des Kaufpreises zu verlangen.
4.3 Verspätete Zahlung
4.3.1 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde auf den geschuldeten Betrag Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat ab dem Fälligkeitstag bis zur Zahlung zuzüglich Zinseszinsen zu zahlen.
4.3.2 Wenn der Kunde eine überfällige Rechnung für Produkte und damit zusammenhängende Dienstleistungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Zahlungsaufforderung von AluSteel bezahlt, ist AluSteel berechtigt, zusätzlich zu den Zinsen gemäß Absatz 0:
a) den Verkauf der Produkte und/oder der damit verbundenen Dienstleistungen, auf die sich die Verzögerung bezieht, zu stornieren,
b) den Verkauf von Produkten und/oder damit verbundenen Dienstleistungen, die noch nicht an den Kunden geliefert wurden, zu stornieren oder eine Vorauszahlung zu verlangen,
c) künftige Lieferungen an den Kunden auszusetzen, bis der Kunde alle ausstehenden Beträge vollständig beglichen hat, und/oder
d) alle sonstigen Rechtsmittel bei Verstößen einzulegen.

5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Das Eigentum an den verkauften Waren bleibt in jeder Hinsicht bei AluSteel, bis der Kaufpreis einschließlich Zinsen und sonstiger Kosten bezahlt ist. Bis zur Zahlung des Kaufpreises einschließlich Zinsen und sonstiger Kosten ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferten Waren zu verkaufen, zu verpfänden, zu belasten oder anderweitig darüber zu verfügen. Während desselben Zeitraums ist der Kunde auch verpflichtet, die gelieferte Ware gegen Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Wasser und dergleichen zu einem Betrag zu versichern, der jederzeit den Handels- und Wasserwert der gelieferten Ware deckt, mindestens jedoch zu einem Betrag, der der Forderung von AluSteel gegenüber dem Kunden in Bezug auf die gelieferte Ware jederzeit entspricht.

6 Angebote, Aufträge und Auftragsbestätigungen

6.1 Die Angebote von AluSteel sind 30 Tage lang ab dem Datum des Angebots gültig, es sei denn, im Angebot ist etwas anderes angegeben.Die Annahme eines Angebots, das nach Ablauf der Annahmefrist bei AluSteel eingeht, ist für AluSteel nicht bindend, es sei denn, AluSteel teilt dem Kunden schriftlich etwas anderes mit.
6.2 Der Kunde muss Bestellungen für Produkte und damit verbundene Dienstleistungen schriftlich an AluSteel senden. Eine Bestellung muss Angaben zu jedem bestellten Produkt und jeder Dienstleistung enthalten. Die Zeichnungen des Kunden müssen in Dateitypen geliefert werden, die den Verfahren entsprechen, nach denen die Produkte verarbeitet werden sollen. Wenn diese Dateitypen nicht zur Verfügung gestellt werden können, kann AluSteel in einigen Fällen beim Zeichnen behilflich sein, und diese Arbeit wird separat oder als Teil des Gesamtbetrags in Rechnung gestellt.
6.3 AluSteel wird sich bemühen, dem Kunden innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Bestellung eine schriftliche Bestätigung oder Ablehnung der Bestellung von Produkten und damit verbundenen Dienstleistungen zukommen zu lassen. Bestätigungen und Ablehnungen von Aufträgen bedürfen der Schriftform, um AluSteel zu binden. AluSteel ist nur dann gebunden, wenn AluSteel eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat, und ist nur nach Maßgabe des Inhalts der Auftragsbestätigung gebunden.
6.4 Der Kunde darf eine Bestellung von Produkten und damit verbundenen Dienstleistungen nicht ohne die schriftliche Zustimmung von AluSteel ändern. Alle Änderungswünsche bedürfen der Schriftform.
6.5 Wenn die Auftragsbestätigung der AluSteel für Produkte und damit zusammenhängende Dienstleistungen nicht mit der Bestellung des Kunden oder dem Vertrag übereinstimmt und der Kunde die abweichenden Bedingungen nicht akzeptieren möchte, muss der Kunde AluSteel spätestens am Tag nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich darüber informieren. Ansonsten ist der Kunde an die Auftragsbestätigung gebunden.

7 Lieferung

7.1 Alle Lieferungen erfolgen mit EX WORKS (Incoterms 2010), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Das Risiko der gekauften Waren geht mit der Lieferung auf den Kunden über. Wenn der Kunde zur Abholung verpflichtet ist und AluSteel die Ware bereithält, geht die Gefahr bereits zu diesem Zeitpunkt auf den Kunden über. Haben die Parteien keinen festen Liefertermin vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die Ware innerhalb von 2 Werktagen nach Mitteilung der Abholbereitschaft abzuholen. Verpackungen/Paletten werden nicht zurückgenommen.
7.2 AluSteel führt alle verkauften Produkte und damit verbundenen Dienstleistungen zu dem in der Auftragsbestätigung von AluSteel angegebenen Zeitpunkt aus. AluSteel ist berechtigt, die Lieferung vor der vereinbarten Lieferzeit abzuschließen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Wenn Produkte, die laut Vereinbarung oder Vertrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fertiggestellt werden sollen, vom Kunden nicht rechtzeitig abgenommen werden, kann AluSteel nach ihrer Wahl die Waren nach einer Mitteilung an den Kunden auf dessen Kosten abverkaufen lassen oder die Waren auf Kosten und Risiko des Kunden einlagern. Dies entbindet den Kunden nicht von der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises bei Fälligkeit.
7.3 Der Kunde hat alle Produkte und damit zusammenhängenden Dienstleistungen unmittelbar nach der Lieferung zu prüfen. Wenn der Kunde einen Mangel feststellt, auf den er sich berufen will, muss er unverzüglich und innerhalb von 5 Tagen eine schriftliche und begründete Reklamation bei AluSteel einreichen. Wird ein Fehler oder Mangel, den der Kunde feststellt oder hätte feststellen müssen, AluSteel nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt, verfällt jegliches Recht auf Abhilfe.
7.4 Verspätete Lieferung
7.4.1 Wenn AluSteel eine Verzögerung bei der Lieferung von Produkten oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen erwartet, wird AluSteel den Kunden entsprechend und gleichzeitig über den Grund der Verzögerung und die neue voraussichtliche Lieferzeit informieren.
7.4.2 Wenn die AluSteel die Produkte oder die damit zusammenhängenden Dienstleistungen aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem vereinbarten Liefertermin liefert und die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 15 Tagen erfolgt, kann der Kunde die von der Verzögerung betroffene(n) Bestellung(en) durch schriftliche Mitteilung an die AluSteel fristlos stornieren. Der Kunde hat keine weiteren Rechte in Bezug auf eine verspätete Lieferung.
7.4.3 AluSteel haftet weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten für indirekte Schäden, einschließlich Produktions- und Gewinnverlusten oder anderen wirtschaftlichen Schäden infolge von Verzögerungen.

8 Verwendung und Änderung der gelieferten Produkte

8.1 Ein Mangel an den Produkten liegt nicht vor, wenn der Kunde sie nicht sachgemäß oder entgegen den Anweisungen von AluSteel verwendet hat.
8.2 Wenn der Kunde die Produkte nach der Lieferung ohne die schriftliche Zustimmung von AluSteel verändert hat, u.a. durch Anstrich der Produkte, haftet AluSteel nicht für Mängel, ungeachtet der Ursache.

9. Begrenzung der Haftung

9.1 Jede Partei haftet für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen nach geltendem Recht mit den im Vertrag festgelegten Einschränkungen.
9.2 AluSteel haftet dem Kunden gegenüber nicht für indirekte Schäden, einschließlich Produktions-, Gewinn- oder anderer wirtschaftlicher Schäden, die durch Mängel an den gelieferten Produkten entstehen. Der Kunde kann keine Entschädigung für die Kosten der Demontage und des Wiedereinbaus von Gegenständen oder Anlagen verlangen, in die das Produkt möglicherweise eingebaut wurde.
9.3 Die Haftung der AluSteel beschränkt sich ferner auf Mängel an den eigenen Produkten der AluSteel, nicht aber auf Mängel, die im Zusammenhang mit dem Einbau der Lieferungen der AluSteel in oder der Anbringung an den Produkten anderer entstehen können.
9.4 Ungeachtet des Obigen übersteigt die Haftung von AluSteel gegenüber dem Kunden für Schadenersatz und Entschädigung nicht den Kaufpreis abzüglich Fracht usw. der betreffenden Lieferung(en)/des betreffenden mangelhaften Produkts.
9.5 Die Produkte und die damit verbundenen Dienstleistungen, die AluSteel dem Kunden verkauft und liefert, sind für den Gebrauch in Dänemark bestimmt. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag haftet AluSteel in keinem Fall für Verluste oder Schäden, die auf die Verwendung zu einem anderen Zweck oder auf die Verwendung außerhalb Dänemarks zurückzuführen sind. Der Kunde hält AluSteel in dem Maße schadlos, in dem AluSteel für solche Schäden haftet.

10 Produkthaftung

10.1 AluSteel haftet für die Produkthaftung nur insoweit, als sich eine solche Haftung aus zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes ergibt.
10.2 AluSteel haftet ferner nur dann für Personenschäden, wenn nachgewiesen wird, dass diese Schäden durch die Fahrlässigkeit von AluSteel oder eines Dritten, für den AluSteel haftet, verursacht wurden.
10.3 Wird AluSteel von einem Dritten wegen Produkthaftung in Anspruch genommen, so hat der Kunde AluSteel unabhängig von der Haftungsgrundlage schadlos zu halten und freizustellen.
10.4 Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Klage im Zusammenhang mit der Produkthaftung denselben Gerichtsstand und dieselbe Rechtswahl wie AluSteel zu akzeptieren.
10.5 Macht ein Dritter einen Produkthaftungsanspruch gegen eine der Parteien geltend, so hat diese Partei die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

11 Höhere Gewalt

11.1 Ungeachtet des oben Genannten haftet die AluSteel nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die ganz oder teilweise auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, einschließlich Krieg, innere Unruhen, Streik, Lockout, Blockade, Ausfuhrverbot, Beschlagnahme, Währungsbeschränkungen, Ressourcenmangel, Feuer, Vandalismus, Diebstahl oder ähnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle der AluSteel liegen.

12 Rechte an geistigem Eigentum

12.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf Produkte und damit verbundene Dienstleistungen, einschließlich Patente, Designs, Marken und Urheberrechte, gehören AluSteel.
12.2 Alle Zeichnungen, Modelle, technischen Unterlagen und dergleichen, die sich auf die Lieferung beziehen und dem Kunden von der AluSteel ausgehändigt werden, bleiben im Eigentum der AluSteel. Ohne die schriftliche Zustimmung von AluSteel dürfen diese Informationen und Unterlagen nur im Zusammenhang mit der Verwendung oder dem Weiterverkauf der Waren durch den Kunden verwendet werden. Der Kunde darf diese Informationen und Unterlagen nicht kopieren, vervielfältigen, weitergeben oder anderweitig an Dritte weitergeben. Alle diese Informationen und Unterlagen sind auf Verlangen von AluSteel an diese zurückzugeben.
12.3 Jeder Verstoß gegen Klausel 0 wird mit einem Bußgeld von 250.000,00 DKK geahndet.

13 Vertraulichkeit

13.1 Der Kunde darf weder die Geschäftsgeheimnisse der AluSteel noch andere Informationen, die AluSteel gehören und die nicht allgemein bekannt sind, weitergeben oder nutzen oder anderen die Nutzung ermöglichen.
13.2 Der Kunde darf keine Kenntnis von oder Zugang zu den vertraulichen Informationen von AluSteel, wie in Artikel 0 beschrieben, erlangen oder versuchen zu erlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die Informationen sicher zu behandeln und aufzubewahren, um ihre unbeabsichtigte Offenlegung gegenüber Dritten zu verhindern.
13.3 Die Verpflichtungen des Kunden gemäß dieser Klausel 0 gelten während der Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien und auf unbegrenzte Zeit nach Beendigung der Geschäftsbeziehung, unabhängig vom Grund der Beendigung.

14 Übertragung von Rechten

14.1 AluSteel ist berechtigt, ihre Rechte auf Dritte zu Eigentum oder Sicherheit zu übertragen. AluSteel ist verpflichtet, den Kunden über eine solche Abtretung zu informieren.

15 Ausfuhrkontrolle

15.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Produkte und Technologien sowie Teile davon dem Dual-Use-Exportrecht oder besonderen Sanktionen unterliegen können und daher ohne vorherige Genehmigung und Zustimmung der zuständigen Behörden nicht exportiert werden dürfen. Es liegt jederzeit in der Verantwortung des Kunden, die Umstände zu untersuchen und, falls erforderlich, die Genehmigung der zuständigen Behörden für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr der Produkte und Technologien von AluSteel einzuholen.

16 Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

16.1 Alle zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten werden nach dänischem Recht mit dem Sitz von AluSteel als Gerichtsstand entschieden.
16.2 Die Anwendung des Internationalen Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

Kværndrup, Juni 2019
AluSteel A/S